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76

VIII

Personal, Haushalt, Infrastruktur

Die Planung und Abrechnung des Haushalts, die

Führung des Rechnungswesens und die Abwicklung der

Einkaufsprozesse im Dezernat Finanzen und Beschaffung

sind nach wie vor von Prozessanpassungen, die sich

insbesondere aus der Umstellung auf eine kaufmännische

Buchhaltung ergeben, geprägt. Dabei im Blick sind

immer die Nutzung vorhandener Möglichkeiten für

Effizienzsteigerungen und die Verbesserung des

Dienstleitungsservice für alle Hochschuleinrichtungen

an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

So wurden im Jahr 2014 im Dezernat Finanzen und

Beschaffung u. a.

• die Richtlinien zur Führung der Bücher und zum

Zahlungsverkehr aktualisiert,

• die Zollangelegenheiten der FSU gebündelt und in

einen geordneten Prozess überführt,

• eine Exkursionsrichtlinie im Entwurf erarbeitet

und mit den betroffenen Fakultäten abgestimmt.

Derzeit wird ein Test für ein neues Verfahren der

Exkursionsanmeldung sowie -abrechnung mit

ausgewählten Anwendern durchgeführt.

Der Abteilung Einkauf ist es gelungen, federführend

mit anderen Hochschulen Thüringens erstmals ei-

nen landesweiten Rahmenvertrag zur Lieferung von

Hard- und Software für Hochschulen sowie weite-

ren Institutionen im Bereich Forschung und Lehre

abzuschließen. Ein weiterer, ebenfalls landeswei-

ter Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromöbeln,

befindet sich derzeit in der Vorbereitungs- und

Abstimmungsphase. Im vergangenen Jahr erfolg-

te der Start der universitätsweiten Sachanlagenin-

ventur, die bis Ende 2016 abgeschlossen sein soll.

Die Abteilung Finanzbuchhaltung hat sich intensiv

mit Themen wie

• der elektronischen Verarbeitung von Ausgangs-

rechnungen für Teilnehmerentgelte u. ä. per

Schnittstellendatei oder

• der Umstellung des gesamten Zahlungsverkehrs

auf das neue SEPA-Verfahren

beschäftigt und konnte damit bis dahin notwendige

manuelle Tätigkeiten reduzieren.

Haushaltswirtschaft/Wirtschaftsplan

Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

Durch die konsequente und individuelle Beratung in

der Personalbetreuung konnte der Anteil der Erstver-

träge nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG mit einer Mindest-

laufzeit von zwei Jahren von ca. 43% in 2011 auf ca.

65% in 2013 und 2014 gesteigert werden. Dies un-

terstreicht den verantwortungsbewussten Umgang

der FSU mit Befristungsregeln. Dazu beigetragen

haben sicher auch die gut besuchten Informations-

veranstaltungen des Dezernates für Personalangele-

genheiten zum WissZeitVG für Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter. Für die Vorgesetzten gibt es ein geson-

dertes, gern angenommenes Angebot.

www.dr.uni-jena.de/drmedia/

WissZeitVG.pdf

Dezernat 5

Personalangelegenheiten

Dr. Uta Bock

Friedrich-Schiller-Universität Jena

Fürstengraben 1

07743 Jena

Telefon 03641 931500

dez5@uni-jena.de

Kontakt

Anliegen ist die Information über die Regelungen des

WissZeitVG, deren Möglichkeiten und Grenzen so-

wie die Transparenz in der konkreten Anwendung an

der Universität. Ein besonderer Dank gilt den Teilneh-

merinnen und Teilnehmern dieser Veranstaltung, die

diese Idee aufgriffen und einen Leitfaden zum Thema

zur besseren Verständlichkeit und Anschaulichkeit

erarbeitet haben.