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V

Gleichstellung und Familie

Verwirklichung des Gleichstellungsauftrags

Die FSU begreift Gleichstellung als eine gesamtuni-

versitäre Aufgabe, deren Gelingen der Einbeziehung

und des Commitments aller Universitätsangehöriger,

insbesondere der Führungskräfte, bedarf. Damit in die

Gleichstellungssteuerung und -umsetzungsarbeit alle

universitären Handlungsfelder und Bereiche sowie

die gleichstellungsbezogene Interessensvertretung

gleichermaßen einbezogen sind, wurden interne

Kooperationsstrukturen eingerichtet, die eine vertief-

te, horizontal und vertikal vernetzte Zusammenarbeit

von zentralen und dezentralen Einheiten ermöglichen.

Strategische Steuerung und Qualitätsmanagement lie-

gen im Verantwortungsbereich des Vizepräsidenten für

wissenschaftlichen Nachwuchs und Gleichstellung.

Dieser wird durch die strategische Steuerungsgrup-

pe Gleichstellung unterstützt, die sich aus den für

die universitären Handlungsfelder verantwortlichen

Führungskräften, der FSU-Gleichstellungsbeauftragten

und Vertretern der Fakultäten zusammensetzt. Ein

Gleichstellungsforum der Fakultäten bietet Gelegen-

heit zum einschlägigen Informations- und Erfahrungs-

austausch zwischen Fakultätsleitungen, Hochschullei-

tung und der FSU-Gleichstellungsbeauftragten. Die

gleichstellungsbezogene Interessenvertretung wird

über das von der FSU-Gleichstellungsbeauftragten

geleitete Gleichstellungsbüro sowie die im Gleich-

stellungsbeirat organisierten dezentralen Gleich-

stellungsbeauftragten geleistet. Zur Wahrnehmung

ihres gesetzlichen Auftrags waren die zentrale und

die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten in die

einschlägigen ebenen- und bereichsspezifischen Lei-

tungs- und Steuerungsgremien eingebunden, nahmen

Gleichstellungsinteressen in Berufungskommissionen

wahr und waren zentrale Ansprechpersonen für ein-

schlägige Beratungen und Anfragen.

Für ihre vorbildlich an Chancengleichheit und Fami-

lienfreundlichkeit orientierte Personal- und Hoch-

schulpolitik ist die FSU Trägerin des Total-Equality

Prädikats. Zur fortlaufenden Qualitätssicherung

beteiligte sich die Universität im Rahmen der for-

schungsorientierten Gleichstellungsstandards der

Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) auch

im Berichtsjahr an der jährlichen Datenabfrage zur

Gleichstellungssituation an der Universität. Im An-

schluss an die 2014 erfolgte Auswahl der FSU zur

Teilnahme am Professorinnenprogramm II konnten

für den Zeitraum von 2015 bis 2020 Mittel in Höhe

von insgesamt 1.174.134,50

zur Förderung von Pro-

fessorinnen, Nachwuchswissenschaftlerinnen und

Studentinnen in Bereichen, in denen Frauen unterre-

präsentiert sind, eingeworben werden.

Zur weiteren Qualitätsentwicklung wurden die

aktiven Kooperationen mit externen landes- und

bundesweiten gleichstellungsbezogenen Kompe-

tenznetzwerken fortgesetzt und intensiviert. Die

gleichstellungsbezogene Kooperation der neun Thü-

ringer Hochschulen wurde über das an der FSU an-

gesiedelte Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstel-

lung (TKG) koordiniert und unterstützt. Drei der vier

TKG-Arbeitskreise wurden von Angehörigen der FSU

geleitet. In diesen Arbeitskreisen wurde der Leit-

faden „Sag’s doch gleich“ zur Verwendung gender-

sensibler Sprache sowie in Kooperation mit der Lan-

deskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der

Thüringer Hochschulen „Handlungsempfehlungen

zur Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten

in Berufungsverfahren an den Thüringer Hochschu-

len“ entwickelt, der im Wesentlichen auf den 2008

vom Senat der FSU verabschiedeten Handlungsemp-

fehlungen zu Gleichstellung in Berufungsverfahren

basiert. Ein System zum Monitoring der Gleichstel-

lungssituationen an den Thü

ringer Hochschulen wur-

de vorbereitet.