Mentoring-Handbuch Sommersemester 2022

23 LEBEN IN JENA Anmeldung Ausländerbehörde (AB) Alle Nicht-EU-Bürger/innen (» 33), die keinen Aufenthaltstitel für die gesamte Dauer ihres Studiums haben, müssen sich bei der Ausländerbehörde der Stadt, in der sie gemeldet sind (Wohnort), anmelden. (Ausnahme: Jemand hat das Visum schon für die gesamte Studienzeit; dann muss er/sie nur zum Bürgerservice.) Die Anmeldung bei der Ausländerbehörde muss nicht sofort, allerdings bis 45 Tage vor Ende des Einreisevisums/45 Tage nach Einreise, erfolgen. Bitte frühzeitig, aber frühestens drei Monate vor Ablauf des Visums und vier Tage nach Anmeldung beim Bürgerservice, einen Termin mit der Ausländerbehörde vereinbaren. EU-Bürger/innen müssen sich nur beim Bürgerservice anmelden, nicht bei der Ausländerbehörde. Wo Löbdergraben 12, 3. OG (Stadtzentrum) Wann ab 4 Tage nach Anmeldung im Bürgerservice (» 11), Termin bei der Ausländerbehörde des Wohnorts buchen Wie In Jena: online Termin buchen: https://service.jena.de/online-termin und nach Erhalt der E-Mail den Termin bestätigen Kosten 100 € E-Mail auslaenderbehoerde@jena.de (Terminabsage oder inhaltl. Fragen) Mitbringen ƒ Reisepass ƒ Kopie der Meldebescheinigung (Bürgerservice) ƒ ausgefülltes Anmeldeformular fürs Visum (online, IB, Inforaum) ƒ Mietvertrag ƒ Studienbescheinigung mit Unterschrift und Stempel des IB (im thoska-Brief). Aus Friedolin selbst ausgedruckten Bescheinigungen werden von der Ausländerbehörde nicht akzeptiert. ƒ Studierendenausweis thoska ƒ Nachweis über die Krankenversicherung ƒ Nachweis über die Finanzierung des Studiums (Eltern/Geld-/Stipendiengeber) bzw. Kontoauszug (ca. 800-861€/Monat) ƒ 1 biometrisches Passbild (beim Fotografen erfragen; bei DM) ƒ Giro-Karte und PIN-Code Bei der Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT= Chipkarte) wird eine Gebühr von bis zu 100€ erhoben, welche bevorzugt mit Giro-Karte (PIN nicht vergessen!) bezahlt werden kann. Diese entfällt für Studierende mit einem Stipendium aus deutschen Mitteln (DAAD, Uni Jena). Für die Abholung der eAT-Karte in der Ausländerbehörde erhält man bei Antragstellung einen Termin (6 Wochen später). Falls die Terminvergabe so erfolgt, dass eine fristgemäße Beantragung unmöglich ist, gilt die E-Mail mit der Terminbestätigung als vorläufige Aufenthaltsgenehmigung ("Fiktionsbescheinigung"). Mit dem nur per E-Mail verlängerten Aufenthaltstitel sind die Wiedereinreise nach Deutschland und Arbeiten nicht möglich. Für diesen Fall muss kostenpflichtig eine sogenannte echte Fiktionsbescheinigung beantragt werden. ! !

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