Mentoring-Handbuch Sommersemester 2022

25 LEBEN IN JENA Jobs und Praktika – Arbeitserlaubnis Alle Studierenden dürfen als studentische Hilfskräfte oder im Rahmen eines Pflichtpraktikums ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Bürger/innen der EU-Staaten, des EWR und der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis und dürfen immer als Teilzeitbeschäftigte arbeiten. Es gibt für sie auch keine Obergrenze der Stundenzahl. Bürger/innen aller anderen Staaten dürfen ohne Arbeitserlaubnis nur 120 ganze oder 240 halbe Tage arbeiten (1 Tag = 8 Stunden). Hiwi-Jobs an der Uni zählen nicht mit. Für Jobs, die länger dauern, benötigen sie eine Arbeitserlaubnis (Visum plus Arbeitserlaubnis, nach vorheriger Prüfung durch das Arbeitsamt). Die Arbeitserlaubnis muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Beachten Sie die Obergrenze der Stundenzahl in der Studienordnung, maximal 20 Stunden pro Woche dürfen gearbeitet werden, wenn Sie Vollzeit studieren, andernfalls muss ein Wechsel ins Teilzeitstudium beantragt werden. Die Arbeit muss vom Arbeitgebenden angemeldet (legal) sein, andernfalls wird die Aufenthaltsgenehmigung riskiert. Ihre Mentees brauchen einen Arbeitsvertrag. Wer mehr als 120 Tage im Jahr arbeiten will, muss dies mit dem Arbeitgebenden bei der Ausländerbehörde beantragen, signalisiert damit aber gleichzeitig der Ausländerbehörde, dass die Studienfinanzierung nicht gesichert ist und riskiert den Verlust der Aufenthaltserlaubnis für das Studium. Steuern werden automatisch vom Lohn abgezogen Praktika • Pflichtpraktika (» Studienordnung): Studienfachberatung fragen. Kontakte: www.uni-jena.de/Studienangebot.html • Freiwillige Praktika: müssen selbst gesucht werden www.cwp.uni-jena.de/wissenswertes ! !

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