Mentoring-Handbuch Sommersemester 2022

NÜTZLICHES 34 Chip gespeichert (die Fingerabdrücke dienen nur der Identifikation und werden nach Kartenausgabe in der Datenbank gelöscht). Der eAT ist nur zusammen mit Pass und einem Zusatzblatt, auf dem die Art des Aufenthaltstitels/der Auflagen stehen (z. B. „zum Zweck des Studiums der Germanistik an der FSU Jena“) gültig; es müssen also immer alle 3 Dokumente zusammen bleiben. Die Karte hat Online-Funktionen, die man bei Ausgabe abschalten lassen kann; der PIN-Brief zur Karte wird per Post zugesandt. Mehrsprachige Infos und Flyer unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/eAufenthaltstitel/eaufenthaltstitel-node.html Finanzierungsnachweis: Die Ausländerbehörde hat das Recht, einen Finanzierungsnachweis zu fordern. Mit diesemmüssen internationale Studierende nachweisen, dass Sie ausreichend finanzielle Mittel (ca. 861 €/Monat) für das Studium in Deutschland haben. Internationale Studierende sollten sich bei der Deutschen Botschaft erkunden, in welcher Form sie den Nachweis erbringen müssen! Möglich sind: Sperrkonto, Stipendium, BAföG oder jemand mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet sich, Kosten zu übernehmen Sperrkonto: Ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten müssen vor der Beantragung eines Visums - falls es die deutsche Botschaft verlangt - ein sog. Sperrkonto eröffnen. Dieses Konto dient als Finanzierungsnachweis für den Aufenthalt in Deutschland. Darauf muss eine bestimmte Geldsumme (10.332 € pro Jahr) liegen, die die monatlichen Lebenshaltungskosten deckt. Bei dem entsprechenden Anbieter (Deutsche Bank, Fintiba etc.) muss (noch im Ausland) vor der Visumsbeantragung das Konto eröffnet und das Geld eingezahlt werden. In Deutschland muss das Konto durch einen weiteren Antrag aktiviert werden (bei der Deutschen Bank z. B. ist dieser online verfügbar, muss aber ausgedruckt werden) oder ein neues deutsches Konto bei einer lokalen Bank eröffnet und mit dem Sperrkonto verknüpft werden. Erst nach diesem Schritt kann das Sperrkonto für Zahlungen genutzt werden! Studierende mit Sperrkonto sollen deshalb bei ihrer Einreise einen ausreichend großen Betrag an Bargeld (ca. 750 €) und/oder eine entsprechend sofort nutzbare Kreditkarte (u.a. für die schnelle Zahlung des Semesterbeitrags) mit sich führen. Sollte die/der Studierende das Studium verlängern, müssen auch der Aufenthaltstitel und die Laufzeit des Kontos verlängert werden. Für die Verlängerung des Aufenthaltstitels muss ein deutsches Konto nachgewiesen werden. Urlaub im Ausland: Studierende mit einem Einreisevisum (90 Tage gültig) dürfen nur dann während dessen Gültigkeit aus Deutschland ausreisen, wenn es ein Multivisum ist und dieses die Rückkehr nach Deutschland erlaubt. „Urlaub“ in anderen SchengenStaaten ist damit möglich. Studierende mit einem befristeten Aufenthaltstitel dürfen während dessen Gültigkeit aus Deutschland ausreisen und wieder einreisen, so oft sie wollen und bis zu 90 Tage in andere Schengen-Staaten reisen. ! !

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