Mentoring-Handbuch Sommersemester 2022

9 ERSTE SCHRITTE Mietvertrag abschließen Studierende mit Wohnheimplatz müssen den Mietvertrag bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in Vermietung abschließen. Die 300 € Kaution und die Miete werden vom deutschen oder SEPA-fähigen ausländischen Konto (» 15) eingezogen. Wer bei Anreise noch kein SEPA-fähiges Konto besitzt, muss Kaution und erste Miete vorab ans Studierendenwerk überweisen. Anschließend bitte die neue Bankverbindung für den Einzug der Miete nachreichen. Falls sich die Kontoeröffnung verzögert, sollte frühzeitig der Kontakt zur/zum Sachbearbeiter/in gesucht werden. Mitbringen Studienzulassung; Kontodaten; Information, ab wann Konto gedeckt ist (im Falle der Neueröffnung); Internet-Antrag. Zimmerübergabe Schäden des/der Vormieters/in im Protokoll aufnehmen. Mit dem Mietvertrag erhalten die Studierenden automatisch die Vermieterbescheinigung (» 11), die zur Anmeldung beim Bürgerservice notwendig ist. Bei privaten Vermietern ggf. danach fragen, auch sie müssen sie neuen Mieter/innen direkt aushändigen. Bitte weisen Sie Gaststudierende vor der Vertragsunterzeichnung auf Folgendes hin: Die Verträge im Wohnheim laufen über 4, 5 oder 6 Monate (bzw. länger bei einem Aufenthalt von mehr als einem Semester); die Miete ist für genau diesen Zeitraum festgelegt. Also am besten schon vor Unterzeichnung des digital übersendeten Vertrags gut überlegen, bis wann man wirklich bleiben will (Prüfungszeitraum!). Die Studierenden sollten sich nach Erhalt der thoska aus Friedolin eine Studienbescheinigung ausdrucken und bei der Studierendenwerksverwaltung / dem Hausmeister abgeben (nicht die Bescheinigung für die Ausländerbehörde!) (» 18) Wer noch keinen Wohnplatz hat, sollte trotzdem noch einmal beim Studierendenwerk nachfragen, ob es Restplätze gibt, bei Bedarf auch nach der Anreise der / desMentee/s. Studierende, die nicht in ein Wohnheim ziehen, sollten einen (Unter-)Mietvertrag abschließen. Er muss die Namen des/r Mieters/in und Vermieters/in, die Adresse, die Dauer des Mietverhältnisses und die Miete (Kaltmiete, Nebenkosten), eventuell auch Rechte und Pflichten des/r Vermieters/in und Mieters/in enthalten. Beide müssen den Vertrag unterschreiben und die/der Mieter/in muss von der Vermieterin/vom Vermieter eine Vermieterbescheinigung/Wohnungsgeberbestätigung (» 11) erhalten. Studierende, die in einer WG wohnen, sollten die üblichen Rechte und Pflichten des WG-Lebens (Putzplan, Badnutzungszeiten, Mülldienst u.ä.) beachten. ! ! !

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